Zuschussverlage: der kleine Unterschied

Über Zuschussverlage habe ich mehrfach geschrieben – weil sie einen schlechten Ruf haben. Einerseits wird ihnen unterstellt, sie brächten nur solche Bücher raus, die bei “normalen” Verlagen keine Chance hätten, und zwar deshalb, weil die Manuskripte so miserabel seien. Das kann sein – stimmt aber nur teilweise. Über die Qualität eines Buches sagt ein renommierter Verlagsname allein noch nichts aus – wie wir ja alle wissen. Auf eine Aufzählung von “Schrott”-Büchern mit wohlklingendem Verlagsstempel verzichte ich. Wäre wohl auch ein Fall von Wettbewerbsverunglimpfung, außerdem sind die Geschmäcker verschieden.

Zuschussverlage – alles Abzocker?

Was den Zuschussverlagen (“Dienstleistungsverlag” wäre der bessere Begriff) auch vorgeworfen wird: Sie ziehen ihre Autoren über den Tisch. Das stimmt oft, aber nicht immer. Es kommt auf das jeweilige Dienstleistungsangebot an.

Genau darum dreht es sich, denn ich frage mich, warum so viele Autoren einen Vertrag unterschreiben, bei dem sie – wenn sie einen Taschenrechner zücken und ein paar Zahlen eingeben – sofort feststellen, dass sich ihre Investition nie amortisieren kann, es sei denn, ein Wunder geschieht. Und Wunder gibt es immer weniger …

Vorschuss – wofür?

Wer im Voraus schon mal 4.000 bis 10.000 (oft auch mehr!) Euro hinblättert für ein paar windige Versprechungen, ist selbst schuld. Denn wer in so einem Vertrag lesen kann, dass – zum Beispiel – die Einnahmen aus den ersten 300 verkauften Bücher in vollem Umfang an den Verlag gehen (womit er viele weitere Euros einnimmt), und selbst nach dem 301. verkauften Buch auch wieder nur ein Teil der Einnahmen an den Autor fließt, der muss sich wirklich fragen lassen, warum er so einen Vertrag unterschreibt. Denn diese Rechnung geht nie auf – und hier habe ich bereits ein anschauliches Beispiel für so ein Rechenmodell veröffentlicht, an dem einzig und allein Verlag und Druckerei verdienen.

Der Autor geht definitiv leer aus! Hatte allerdings eine Menge “Spesen”.

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Meine Vorleistung

Edition Blaes ist auch ein Dienstleistungsverlag. Aber im Gegensatz zu den sonstigen Gepflogenheiten gehe ich in Vorleistung mit meiner Arbeit. Ich korrigiere, lektoriere und gestalte Buchinhalt und Umschlag – was alles nicht so schnell vonstattengeht, wie so mancher Laie sich das vielleicht vorstellt. Ich erwähne in diesem Zusammenhang die “Hurenkinder”, das sind einsame Zeilen am Seitenanfang. Die müssen alle korrigiert werden. Manuell.

Erst die Arbeit, dann das Honorar

Also – meine Autoren bekommen erst dann eine Rechnung von mir, wenn die Leistung erbracht ist. Und nur dann! Zuschussverlage (die unseriösen) halten die Hand aber grundsätzlich vorher auf.

Analog dazu stellt sich die Frage nach der Qualität von Lektorat, Rechtschreibprüfung und Design zwangsläufig erst hinterher raus – dann nämlich, wenn das Geld geflossen ist, und der Autor sich fragt, wofür er denn so viele Euros berappt hat. Aber dann ist es meistens zu spät. Denn sind der Vertrag unterschrieben und das Geld geflossen, ist es für den Autor nahezu unmöglich, einen Rückzieher zu machen – z. B. aufgrund von Qualitäts- oder Leistungsmängeln. Denn die muss er erstmal beweisen können. Außerdem sind sie oft auch sehr subjektiv.

Vor Vertragsunterzeichnung: Anwalt fragen!

Erschwerend kommt noch hinzu, dass die Formulierung der Leistungen in den Verträgen oft sehr schwammig und deshalb nicht justiziabel sind. So findet man in solchen Verträgen oft das Wörtchen »kann«.

Beispiel: »Diese Maßnahmen [Maßnahmen werden aufgezählt] können ergriffen werden.«

Ein Dienstleistungsangebot mit dem Wort “kann” mag gut klingen, ist aber definitiv nicht einklagbar. Ein Autor, in dessen Vertrag dieser Begriff zu finden ist, braucht gar nicht erst einen Anwalt aufsuchen, denn der wird lediglich fragen: “Warum sind Sie nicht zu mir gekommen, bevor Sie den Vertrag unterschrieben haben?”

Einnahmen aus dem Buchverkauf

Was bei Edition Blaes auch anders ist: Nicht der Verlag verkauft das Buch, sondern der Autor. Deshalb fließen die Einnahmen aus dem Buchverkauf zu 100 % in den Geldbeutel des Autors.


Also, lieber Autor: Augen auf bei der Verlagswahl und nicht blauäugig Verträge unterschreiben.

Wichtig:

Kein Geld überweisen, solange keine Leistung erbracht wurde.

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