Anders als andere Produkte sind Bücher preisgebunden. Das heißt, niemand darf (s)ein Buch billiger verkaufen als andere. Buchhandlungen von Als Rechtsgrundlage dient das Buchpreisbindungsgesetz.
“Wer gewerbs- oder geschäftsmäßig Bücher an Letztabnehmer verkauft, muss den (vom Verleger oder Importeur) festgesetzten Preis einhalten.”
Im Zusammenhang mit dieser Regel gibt es auf der it-recht-kanzlei.de einen interessanten Artikel zum Thema “Bundlepreisbindung”. Also, was ein Autor machen darf, wenn er gebündelte Angebote auf den Markt bringt. Buch + Hörbuch-CD zum Beispiel. Darf er die zusammen für weniger Geld verkaufen, als die Summe der einzelnen Produkte ergibt?
Die Buchpreisbindung gilt allerdings nur für neue Bücher, gebrauchte kann man nach Lust und Laune verschleudern. Auch Restposten darf man billiger verkaufen. Trotzdem (oder gerade deshalb) sollte sich aber jeder, der Preisaktionen mit seinen Büchern macht, vorher informieren. Die Riege der Abmahner wird immer größer. Nicht wenige (Winkeladvokaten) verdienen ihren Lebensunterhalt damit …
Ich kenne mich da nicht aus: Gilt die Buchpreisbindung auch für E-Books?
Ja, Leo, sie gilt auch für Ebooks.