Die nachfolgenden AGB gelten für alle Verträge, die mit Renate Blaes (im Folgenden RB) abgeschlossenen sind. Auch Verträge mit dem Verlag Edition Blaes sind Verträge mit Renate Blaes. Sie gelten auch für Verträge, die sich einem bestehenden Vertrag anschließen, es sei denn, sie sind ausdrücklich erneut vereinbart. Von diesen AGB abweichende Regelungen gelten nur dann als vereinbart, wenn beide Parteien ihnen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt haben. Erklärungen und Übergaben können per E-Mail erfolgen, sofern es nicht anders geregelt ist.
- Leistungsspektrum
RB bietet verschiedene Leistungen an. Im Wesentlichen:
– Lektorat
– Korrektorat
– Buchsatz
– Umschlag-Design - Urheberrechte
2.1 Urheberrecht bezeichnet den Schutz des geistigen Eigentums in ideeller und materieller Hinsicht. Jeder erteilte Auftrag und angenommene Auftrag zur Erstellung eines Titels, dem Entwurf eines Umschlags oder der Gestaltung eines Buchinhalts (Buchdesign) ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an solchen Werkleistungen gerichtet ist.
Vorschläge oder Mitarbeit des Auftraggebers oder von ihm bevollmächtigter Personen begründen kein Miturheberrecht.
2.2 Urheberrechte bestehen an Reinzeichnungen, an elektronischen Dateien, an Titeln, an Umschlagdesign und sonstigen Gestaltungsformaten sowie an schriftstellerischen Leistungen, sofern sie Gegenstand des Vertrags sind. Sie bestehen nicht an lektorierten Texten.
2.3 Alle von RB erstellten Werke sind als persönliche geistige Schöpfungen durch diese AGB und das Urheberrecht geschützt. Die Regelungen des Urheberrechts gelten auch dann als vereinbart, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
2.4 Ohne ausdrückliche und schriftliche Zustimmung von RB dürfen die Gegenstände unter Urheberrecht weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Der Zustimmung durch RB unterworfen ist, wann und in welcher Form das Werk oder Teile davon veröffentlicht, vervielfältigt oder verbreitet wird/werden.
Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.
Die Eintragung von formalen Schutzrechten in ein amtliches Register in Bezug auf Entwürfe, Dateien, fertige Werke oder Bestandteile davon sowie sonstige Arbeiten, an denen Urheberrechte bestehen, bedürfen der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung von RB.
2.5 Die Verletzung des Urheberrechts durch den Auftraggeber führt unabhängig vom erreichten Leistungsstand der Auftragserfüllung zu einer Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der für die gesamte vertraglich vereinbarte Leistung geschuldeten Vergütung. Die geschuldete Vergütung erhöht sich um die jeweils geltende Mehrwertsteuer.
2.5 Die Vertragsstrafe ist fällig mit der Verletzung des Urheberrechts. - Nutzungsrechte
3.1 RB überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Hier ist das einfache Nutzungsrecht übertragen. »Einfach«bedeutet, dass die Urheberrechte über das geschaffene Werk bei RB liegen.
Das übertragene einfache Nutzungsrecht beinhaltet nicht das Recht, Datenträger, Dateien oder sonstige Daten, welche RB zur Verfügung gestellt hat, zu verändern. Hierzu bedarf es der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung von RB.
Für den Fall, dass RB abweichend das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, was ausdrücklich und schriftlich zu erfolgen hat, dann bleibt sie dennoch berechtigt, ihre Entwürfe und Vervielfältigungen im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.
3.2 Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung von RB. RB hat das Recht, für eine Zustimmung eine Entschädigung in Geld zu fordern.
3.3 Bei einer Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung und/oder öffentlichen Wiedergabe von Entwürfen, fertigen Dateien, Fotografien oder Printmedien ist RB als Urheber zu benennen. Verletzt der Auftraggeber diese Pflicht der Benennung der Urheberschaft, dann gelten 2.4 und 2.5 dieses Vertrags. Davon unberührt bleibt das Recht, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.
3.4 Wiederholte Nutzung, Neuauflage oder Mehrfachnutzung der Werke oder Bestandteilen davon, an denen Urheberrechte bestehen, bedarf der schriftlichen Zustimmung. RB hat das Recht, hierfür ein Honorar zu fordern. - Vergütung
4.1 Die vereinbarte Vergütung besteht aus Einzelpositionen, netto. Die zahlbare Vergütung besteht somit aus der vereinbarten Summe zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.
4.2 Die Vergütung ist bei Erbringung der Leistung fällig. Werden Leistungen in Teilen erbracht, so ist bei Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilvergütung zu zahlen, die wenigstens die Hälfte der Gesamtvergütung beträgt. - Fremdleistungen
Sofern zur Auftragserfüllung durch RB Fremdleistungen erforderlich sind, darf RB diese im Namen und für Rechnung des Auftraggebers in Auftrag geben. Voraussetzung ist, dass auf diese notwendigen Fremdleistungen bei Vertragsschluss hingewiesen ist. Der Hinweis gilt auch ohne Kostenansatz als erbracht. Sofern eine Kostenschätzung erfolgt, begründet eine solche keinen Anspruch gegen RB. - Druckfreigabe und Belegexemplare
6.1 Auftraggeber ist verpflichtet, vor dem Druck eine schriftliche Freigabe zu erklären. E-Mail ist zulässig.
6.2 Auftraggeber überlässt RB unentgeltlich zwei Belegexemplare. - Gestaltungsfreiheit
Im Rahmen des Auftrags besteht für RB Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. - Haftung und Gewährleistung
8.1 RB haftet nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten.
8.2 Ansprüche des Auftraggebers, die sich aus einer Pflichtverletzung von RB ergeben, verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
8.3 Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
8.4 Mit Abnahme des Werkes oder Teilen davon und/oder der Freigabe von Entwürfen und Dateien übernimmt Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild, mit der Folge, dass eine Haftung für RB insoweit entfällt.
8.5 RB haftet nicht für urheber-, geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der Entwürfe und sonstigen Designarbeiten, die sie dem Auftraggeber zur Nutzung überlässt. Geschmacksmuster-, Patent- oder Markenrecherchen hat der Auftraggeber selbst und auf eigene Rechnung durchzuführen.
8.6 RB haftet in keinem Fall für die rechtliche, insbesondere wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit einer Nutzung.
8.7 Auftraggeber ist verpflichtet, die von RB erbrachte Werkleistung nach deren Erhalt zu untersuchen und eventuelle Mängel zu rügen. Die Rüge von offensichtlichen Mängeln muss schriftlich innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung des Werkes, die Rüge nicht offensichtlicher Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach dem Erkennen des Mangels erfolgen. Die Frist ist gewahrt, wenn die Rüge innerhalb von 14 Tagen bei RB eingegangen ist. Die Nachweispflicht für den Zeitpunkt des Erkennens liegt bei dem Auftraggeber. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist ein Anspruch gegen RB verwirkt.
8.8 Auftraggeber ist zu Schadenersatz verpflichtet, sofern aufgrund seines Verschuldens RB eine Frist für ihre Vertragserfüllung nicht einhalten kann. Eine solche Behinderung, sofern sie erkennbar ist, hat RB anzuzeigen.
8.9 Auftraggeber haftet dafür, dass er zur Verwendung aller RB übergebenen Vorlagen berechtigt ist und diese Vorlagen frei sind von Rechten Dritter. - Herausgabe von Daten
RB ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und sonstige Daten herauszugeben, unabhängig davon, ob an diesen Urheberrechte bestehen. Wünscht Auftraggeber, dass RB solche Gegenstände übergibt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten. - Datenschutz
Daten werden nur im Sinne Art. 6 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verwendet.
Die Weitergabe persönlicher Daten an Dritte kann nur im Zusammenhang mit Fremdleistungen und einer Druckerei geschehen (Auskunft nach Art. 15). - Schlussbestimmungen
12.1 Gerichtsstand ist in allen Fällen eines Rechtsstreits der Wohnsitz von RB.
12.2 Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.
13.3 Mit Vertragsschluss ist bestätigt, dass Auftraggeber diese AGB zur Kenntnis genommen hat.
Schondorf, August 2023
Renate Blaes
Schondorf, August 2023