Die Entwaldungsverordnung für Bücher ist passé

Die Entwaldungsverordnung für Bücher ist passé – Gott sei Dank!

Die Verantwortlichen deutscher/europäischer Verordnungen und Gesetze lassen sich immer wieder was Neues einfallen. Hoch lebe die Bürokratie!

Vor ungefähr einem Jahr wurden wir darüber informiert, dass ab Januar 2025 bei VLB-Einträgen der sogenannte ISNI Pflicht ist. Das bedeutet: Ein VLB-Eintrag ohne ISNI kostet mehr.

Also musste ich alle Autoren anschreiben und darum bitten, mir ihren ISNI mitzuteilen. Den durfte ich dann bei jedem Eintrag manuell nachtragen. Das hat mich viel Zeit gekostet und nichts eingebracht – denn diesen Service habe ich für meine Autoren kostenlos durchgeführt.

Am 2. Juni 2025 nun bekam ich wieder Post vom VLB. Dieses Mal wurde ich informiert, dass bei VLB-Einträgen in Zukunft die sogenannte »Entwaldungsverordnung« eingehalten werden solle.

Entwaldungsverordnung

Entwaldungsverordnung … was bedeutet das?

»Die Verordnung verpflichtet Sie als Herstellerin und Hersteller dazu, wesentliche Informationen zu Druckerzeugnissen, wie Büchern, die Sie nach Erreichen der oben genannten Frist in den Verkehr bringen und die auf Basis von Holz hergestellt werden, gemäß der Sorgfaltspflicht an nachgelagerte Marktteilnehmer weiterzugeben. Indem Sie im VLB die Referenz- und Prüfnummern bereitstellen, die nach Übermittlung der Sorgfaltserklärung über das EU-Informationssystem generiert werden, kommen Sie dieser Verpflichtung nach.

Entscheidend für die Sorgfaltspflicht sind Informationen mit den entsprechenden Nachweisen für jedes relevante Produkt bzw. für die relevanten Produktbestandteile. Dazu gehören u. a. der Name und die Menge des relevanten Erzeugnisses bzw. seines enthaltenen Rohstoffs, die Bezeichnung der Holzart, der Lieferant, das Erzeugerland und die geografische Lage aller Grundstücke, auf denen die relevanten Rohstoffe wann produziert wurden, sowie Nachweise für eine legale Ernte. Hinsichtlich der Einschätzung zur Entwaldungsfreiheit und der darauf basierenden Sorgfaltserklärung wenden Sie sich am besten an die jeweiligen Lieferanten, Dienstleister, Druckereien, Papierlieferanten etc., von denen Sie holzhaltige Produkte oder Vorprodukte erhalten haben.«

Wenn ich diese »Erklärung« richtig verstehe, soll ich mir von meiner Druckerei bestätigen lassen, dass die von mir in Auftrag gegebenen Bücher die oben zitierten Anforderungen erfüllen.

Das habe ich gemacht. Ergebnis: Die Druckerei hatte keinen Schimmer, was von ihr erwartet wird. Ich übrigens auch nicht. Deshalb habe ich dem VLB folgende E-Mail geschickt:

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte um Erläuterung, was es mit der »Referenznummer der Sorgfaltserklärung« auf sich hat.
Ich habe keine Ahnung, was das bedeutet und was es für mich als Mini-Verlag beim Eintrag im VLB für Konsequenzen hat.
Ich habe auch keine Ahnung, wo ich eine solche Nummer herbekommen sollte. Von meiner Druckerei?
Die Informationen auf Ihrer Website verstehe ich nicht! Und normalerweise bin ich nicht schwer von Begriff. Aber in dieser Angelegenheit verstehe ich nur »Bahnhof«.

Mit freundlichen Grüßen
Renate Blaes

Ich bekam folgende Antwort:

Sehr geehrte Frau Blaes,
danke für Ihre Mail. Wir setzten hier auch lediglich eine neue EU-Verordnung um (und sind hierüber auch nicht wirklich glücklich…)
Hier geht es im Wesentlichen darum, dass Endkunden (und somit auch Webshop-Betreiber) prüfen könnten, dass das Papier etc. nicht aus gefährdeten Wäldern etc. entnommen wurde.
Wir im VLB müssten diese Felder nicht wirklich füllen lassen, da wir aber an sehr viele Datenabnehmer (Buchhandlungen, Webshops) etc. Daten übermitteln, macht es Sinn, dieser Verpflichtung nachzukommen.

Es könnte sein, dass Titel, die dieser Verordnung nicht nachkommen, bei den Webshops (Amazon etc.) ausgelistet werden.
Grundsätzlich scheint es sinnvoll, die Nummer ggf. bei Ihrer Druckerei anzufragen.

Das war also der Stand der Dinge im Juni dieses Jahres. Alles in allem sehr unbefriedigend!

Es geschehen also tatsächlich noch Wunder im europäischen Bürokraten-Dschungel.

Ich gratuliere allen Beteiligten zu dieser grandiosen Entscheidung!

Mehr dazu in der Pressemitteilung des Börsenvereins.


Zum grundsätzlichen Verständnis der Entwaldungsverordnung:


Ziel der Entwaldungsverordnung

Die Hauptidee ist, Produkte, die mit Entwaldung in Verbindung stehen, aus den Lieferketten zu verbannen. Ziel ist:

  • Schutz der Wälder weltweit, insbesondere tropischer Regenwälder, die sehr wichtig für das Klima und die Biodiversität sind.
  • Reduzierung von Treibhausgasemissionen, da Abholzung CO₂ freisetzt.
  • Verantwortungsvoller Konsum und Handel: Unternehmen sollen sicherstellen, dass die von ihnen gehandelten Produkte nicht zur Entwaldung beitragen.

Welche Produkte sind betroffen?

Die Verordnung konzentriert sich auf Waren, deren Herstellung oft Wälder zerstört. Dazu gehören z. B.:

  • Palmöl
  • Soja
  • Rindfleisch
  • Holz und Holzprodukte
  • Kakao
  • Kaffee

Die Liste kann je nach Region leicht variieren.

Wie funktioniert die Verordnung?

  • Unternehmen müssen prüfen, woher die Rohstoffe stammen („Due Diligence“).
  • Lieferketten müssen nachweisbar sein: Es muss belegt werden, dass Produkte nicht aus illegaler oder neuer Entwaldung stammen.
  • Kontrollen und Strafen: Verstöße können zu Geldbußen oder Handelsbeschränkungen führen.

Wofür ist sie gut?

Die Verordnung hat mehrere positive Effekte:

Umweltschutz: Wälder, Lebensräume und Artenvielfalt werden erhalten.

Klimaschutz: Weniger Entwaldung bedeutet weniger CO₂-Ausstoß.

Nachhaltige Lieferketten: Unternehmen achten stärker auf nachhaltige Produktion.

Globale Verantwortung: Länder, die die Verordnung einführen, tragen dazu bei, internationale Umweltziele zu erreichen.


    Kurz gesagt: Die Entwaldungsverordnung ist ein Instrument, um den globalen Waldverlust zu reduzieren, indem sie den Handel mit Produkten, die zur Entwaldung beitragen, reguliert. Sie zwingt Unternehmen, Verantwortung für ihre Lieferketten zu übernehmen, was langfristig sowohl Klima als auch Biodiversität schützt.


    Meine Meinung:
    Der Mensch ist das übelste Wesen auf unserem Planeten. Denn er handelt überwiegend egoistisch. Natur und Tiere sind ihm völlig egal. Da nutzen irgendwelche EU-Gesetze absolut nichts. Selbst wenn ein »netter« Gedanke dahinter stehen mag …

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