VG Wort für Buchautoren und Online-Autoren – die wichtigsten Unterschiede einfach erklärt
Wer sich zum ersten Mal mit der VG Wort beschäftigt, stellt schnell fest, dass es unterschiedliche Verfahren für Bücher und Online-Texte gibt. Das sorgt häufig für Verwirrung. Muss jeder Autor Zählmarken einbauen? Gilt METIS auch für Bücher? Und warum erhalten Autoren ihre Vergütung ganz ohne Zugriffszahlen?
In diesem Artikel erkläre ich, worin der Unterschied zwischen der VG Wort für Buchautoren und der VG Wort für Online-Autoren (METIS = Meldesystem für Texte auf Internetseiten) besteht und welches Verfahren für welche Veröffentlichung gilt.
Warum gibt es unterschiedliche Vergütungssysteme?
Die VG Wort vergütet Autoren dafür, dass ihre Texte genutzt werden. Je nach Veröffentlichungsform gelten unterschiedliche Regeln.
Ein gedrucktes Buch wird anders verbreitet und genutzt als ein Blogartikel oder ein Online-Fachbeitrag. Deshalb bietet die VG Wort für die verschiedenen Veröffentlichungsarten eigene Melde- und Vergütungsverfahren an.
Grundsätzlich gilt:
- Bücher und E-Books werden nach anderen Kriterien vergütet als Online-Texte.
- Webseiten, Blogs und digitale Fachartikel fallen in der Regel unter das METIS-Verfahren.
VG Wort für Buchautorinnen und Buchautoren
Hat ein Autor ein Buch veröffentlicht – als Selfpublisher oder über einen Verlag –, erfolgt die Vergütung nicht über das METIS-System.
Stattdessen werden Bücher im Rahmen der dafür vorgesehenen Verteilungspläne der VG Wort berücksichtigt. Maßgeblich sind unter anderem Angaben wie:
- Titel des Buches
- ISBN
- Erscheinungsjahr
- Verlag oder Selfpublishing-Plattform
- Autorenschaft
Eine technische Erfassung der Leser oder Seitenaufrufe findet dabei nicht statt.
Je nach Veröffentlichungsart erfolgt die Meldung durch den Verlag oder – sofern vorgesehen – durch den Autor selbst.
Das Verfahren auf einen Blick
- Das Buch wird veröffentlicht.
- Die erforderlichen bibliografischen Daten werden bei der VG Wort gemeldet.
- Die VG Wort prüft die Meldung.
- Die Ausschüttung erfolgt nach den geltenden Verteilungsplänen.
Für Buchautoren ist dieses Verfahren vergleichsweise unkompliziert, da keine technische Einbindung auf einzelnen Seiten erforderlich ist.
VG Wort für Online-Autorinnen und Online-Autoren (METIS)
Wer Texte auf einer eigenen Website, einem Blog oder einem Online-Magazin veröffentlicht, kann das METIS-Verfahren der VG Wort nutzen.
In jeden vergütungsfähigen Artikel muss eine individuelle Zählmarke eingebunden werden. Diese misst, wie häufig der jeweilige Beitrag aufgerufen wird.
Erst wenn die von der VG Wort festgelegten Mindestvoraussetzungen – beispielsweise bei den Zugriffszahlen – erfüllt sind, sollte der Text gemeldet werden.
Nach der Meldung prüft die VG Wort die Angaben und nimmt den Beitrag in die Ausschüttung auf.
Das Verfahren auf einen Blick
- Für jeden Artikel wird eine Zählmarke eingebunden.
- Die Zugriffe werden anonym erfasst.
- Erreicht der Beitrag die erforderlichen Mindestwerte, wird er im TOM-Portal gemeldet.
- Nach erfolgreicher Prüfung erfolgt die Ausschüttung.
Das Verfahren ist SEHR viel aufwendiger als bei Büchern, bietet aber Betreibern erfolgreicher Websites eine zusätzliche Einnahmequelle.
Hinweis
Ich verzichte mittlerweile auf Meldungen meiner Blogartikel bei VG-Wort, weil mich das anachronistische und zeitraubende Prozedere nervt.
Die wichtigsten Unterschiede im Meldeverfahren
Obwohl beide Systeme zur VG Wort gehören, unterscheiden sie sich deutlich.
| Buchautorinnen und Buchautoren | Online-Autorinnen und Online-Autoren |
|---|---|
| Vergütung für veröffentlichte Bücher | Vergütung für einzelne Online-Beiträge |
| Keine Zählmarken erforderlich | Für jeden Beitrag wird eine Zählmarke benötigt |
| Keine Zugriffsmessung | Anonyme Messung der Seitenaufrufe |
| Meldung bibliografischer Daten | Meldung einzelner Beiträge im TOM-Portal |
| Ausschüttung nach den Verteilungsplänen für Bücher | Ausschüttung nach Erreichen der Voraussetzungen im METIS-Verfahren |
Häufige Fragen:
Benötigen Buchautoren Zählmarken?
Nein. Zählmarken werden ausschließlich für Online-Texte im METIS-Verfahren verwendet.
Gilt METIS auch für E-Books?
Nein. E-Books gehören nicht automatisch zum METIS-Verfahren. Welche Ausschüttungsregelungen gelten, richtet sich nach der jeweiligen Veröffentlichungsart und den aktuellen Verteilungsplänen der VG Wort.
Kann ich sowohl Bücher als auch Blogartikel bei der VG Wort melden?
Ja. Viele Autoren veröffentlichen sowohl Bücher als auch Online-Texte. In diesem Fall können beide Verfahren parallel genutzt werden – jeweils nach den dafür geltenden Voraussetzungen.
Welches Verfahren gilt für wen?
Die wichtigste Unterscheidung lautet:
Veröffentlicht ein Autor Bücher, gelten die Meldeverfahren für Buchpublikationen. Veröffentlicht er Blogartikel und/oder andere Online-Texte, kommt in der Regel das METIS-Verfahren mit Zählmarken zum Einsatz.
Wer beide Veröffentlichungsformen nutzt, kann grundsätzlich auch von beiden Vergütungssystemen profitieren. Wichtig ist jedoch, die jeweiligen Voraussetzungen und Fristen der VG Wort zu beachten.
Ratgeber für Selfpublisher
Seit mehr als 30 Jahren schreibe ich Bücher und begleite Autoren bei der Veröffentlichung ihrer Werke. Als Lektorin, Herausgeberin und Beraterin begegne ich dabei Menschen mit ihren Geschichten, Erfahrungen … und vielen Fragen.
Deshalb schreibe ich auf meinem Blog über Manuskripte, Bücher, Sprache, Formulierungen, Rechtschreibung, Grammatik und die praktische Umsetzung von Buchprojekten und über das, worauf es bei einer Buchveröffentlichung wirklich ankommt.
Viele dieser Artikel sind die Grundlage für meinen aktuellen Ratgeber »Buch selbst veröffentlichen«. Es basiert auf meiner langjährigen Arbeit mit Autoren und zeigt typische Abläufe, Herausforderungen und vor allem einfache, aber wichtige Vorgehensweisen im Selfpublishing.


