Im Internet wird ja geklaut auf Teufel komm raus. Texte, Fotos, Musik, Bilder. Nun, jeder muss wissen, dass er dabei ein Risiko eingeht, denn wenn der Dieb erwischt wird, kann es teuer für ihn werden.
In diesem Zusammenhang habe ich mit den Begriffen »Urheberrecht« und »Copyright« beschäftigt und dabei erfahren, dass zwischen den beiden ein wesentlicher Unterschied besteht – was mir bislang nicht bewusst war. Aber das ist ja das Schöne im Leben: Man kann immer was dazulernen.
Das Urheberrecht bezieht sich auf den Schutz eines Werkes und dessen Urheber, es kann per se nicht übertragen werden. Das Copyright (Kopierrecht) hingegen kann übertragen werden, der Besitzer des Copyrights muss also nicht der Urheber/Schöpfer sein.
Ein Autor ist also der Urheber seines Werkes – und bleibt es auch für alle Zeiten. Er kann die Rechte (das Copyright) daran zwar weitergeben, also an einen Verlag zum Beispiel, aber er bleibt der Urheber.
Im Klartext bedeutet das: Wird z. B. ein Designer beauftragt, einen Buchtitel zu gestalten, gehört dem Auftraggeber das Nutzungsrecht für das Buch. Jede darüber hinausgehende Nutzung muss vereinbart werden. Und weil es Menschen mit einem sehr schlechten Gedächtnis gibt, sollte das tunlichst schriftlich geschehen. Dabei gibt es die Möglichkeit, weitere Nutzungsbereiche klar zu definieren (Autoren-Website, Hörbuch, Werbemittel etc.) oder sich das uneingeschränkte Nutzungsrecht übertragen zu lassen. Das kostet normalerweise deutlich mehr als das Nutzungsrecht für ein einzelnes Medium, ist aber Sache der Vertragspartner.
Das Nutzungsrecht (also das Copyright) für den gezeigten Buchtitel zum Beispiel habe ich dem Herausgeber des Buches übertragen. Das Urheberrecht hingegen bleibt bei mir, denn ich habe das Design gemacht. Auch das Hintergrundfoto stammt von mir. Wäre es von einem anderen Fotografen, hätte dieses Titelbild zwei Urheber.
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