Ab 13. Dezember 2024 gilt die Produktsicherheitsverordnung – auch für bestimmte Bücher
Bücher fallen in der Regel nicht unter die Produktsicherheitsverordnung (ProdSG), weil von ihnen normalerweise keine Gefahr für Sicherheit und Gesundheit von Menschen ausgeht, wie es z. B. bei Maschinen, Geräten oder Spielzeug der Fall sein kann.
Aber auch bei „normalen“ Büchern gibt es Aspekte, die je nach Inhalt oder speziellen Eigenschaften des Buches zu berücksichtigen sind.
Allgemeine Sicherheit von Produkten
Wenn das Buch keine zusätzlichen Funktionen oder Eigenschaften hat (z. B. rein gedruckte Bücher ohne elektronische Komponenten oder Spielzeugaspekte), unterliegt es üblicherweise nicht der ProdSG. Allerdings gibt es Ausnahmen:
- Kinderbücher: Wenn ein Buch für Kinder bestimmt ist, sollten Materialien (z. B. Papier, Farbe) geprüft werden, um sicherzustellen, dass sie keine Schadstoffe enthalten. Hier könnten andere Normen, wie die Spielzeugrichtlinie (EN 71), zur Anwendung kommen.
- Pop-up-Bücher oder Bücher mit beweglichen Teilen: Sie können als »Spielzeug« gelten, wenn sie für Kinder bestimmt sind, und müssen entsprechend sicher gestaltet sein.
Chemische und physikalische Sicherheit
In Büchern verwendeten Materialien (insbesondere bei Kinderbüchern) sollten unbedenklich sein:
- Farben und Lacke sollten frei von Schwermetallen und anderen schädlichen Substanzen sein.
- Bindemittel oder Klebstoffe sollten keine gefährlichen Stoffe enthalten.
- Bücher mit Kunststoffteilen (z. B. Schutzhüllen) sollten ebenfalls den einschlägigen Sicherheitsstandards entsprechen.
Elektronische Komponenten
Enthält ein Buch elektronische Komponenten (z. B. ein Soundmodul oder LED-Lichter), unterliegt es der ProdSG und ggf. der Niederspannungsrichtlinie oder der EMV-Richtlinie. Es muss dann geprüft werden, ob:
- CE-Kennzeichnungen erforderlich sind.
- elektronische Sicherheitsstandards eingehalten werden.
- eine Bedienungsanleitung für die sichere Nutzung bereitgestellt wird.
Kennzeichnungspflichten
Auch wenn Bücher nicht direkt unter die ProdSG fallen, könnten einige allgemeine Kennzeichnungspflichten zutreffen:
- Hersteller oder Importeur sollte auf dem Produkt oder der Verpackung eindeutig erkennbar sein. So muss z. B. die Druckerei im Impressum stehen.
- Eventuelle Warnhinweise, z. B. bei Büchern mit verschluckbaren Kleinteilen, sollten klar und deutlich angebracht werden.
E-Books
Die Produktsicherheitsverordnung (ProdSV) gilt nicht für E-Books, weil sie sich auf physische Produkte und technische Arbeitsmittel bezieht, die potenzielle Gefahren für die Gesundheit oder Sicherheit von Menschen darstellen können. E-Books hingegen sind digitale Inhalte, die nicht unter den Anwendungsbereich der ProdSV fallen.
Wenn ein Endgerät (z. B. ein E-Reader) für die Nutzung eines E-Books erforderlich ist, unterliegt dieses Gerät möglicherweise der ProdSV, sofern es potenziell gefährlich ist. Das digitale E-Book selbst bleibt jedoch ausgeschlossen.
Zusammenfassung
Bei Büchern ohne spezielle Eigenschaften (normale Druckprodukte) sind keine besonderen Anforderungen der ProdSG zu beachten.
Sobald Zusatzfunktionen (wie Spielzeugelemente oder Elektronik) hinzukommen, können die Produktsicherheitsverordnung und andere Richtlinien greifen. In diesen Fällen empfiehlt es sich, eine genaue Prüfung vorzunehmen oder einen Experten für Produktsicherheit zu Rate zu ziehen.
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Hinweis
Bücher, die vor dem 13. Dezember 2024 veröffentlicht wurden, sind von der ProdSG nicht betroffen.