Ach du Schreck – Adresse im Buchimpressum vergessen!
Vorhin bekam ich eine E-Mail von einer befreundeten Autorin, die mir voller Panik mitteilte, dass sie im Impressum bei ihrem im Selbstverlag herausgegebenen Buch ihre Anschrift vergessen habe. Was sie denn jetzt machen solle … das im Offsetdruck teuer produzierte Hardcoverbuch einstampfen? Verzweifelt fragte sie, ob sie die Adresse auch auf einen Aufkleber drucken und ins Buch hineinkleben könne? Oder ob vielleicht auch ein Stempel reichen würde?
Zum Verständnis der Angelegenheit:
In jedem Buchimpressum muss eine ladungsfähige Adresse stehen.
Eine ladungsfähige Adresse in einem Buchimpressum ist eine vollständige und korrekte Postanschrift, unter der der Verlag oder der verantwortliche Herausgeber erreichbar ist. Sie muss so gestaltet sein, dass offizielle Dokumente (z. B. rechtliche Schreiben oder gerichtliche Ladungen) unter der angegebenen Adresse zugestellt werden können.
Eine ladungsfähige Adresse enthält:
Name oder Firma (z. B. der Verlag oder die verantwortliche Person)
Straße und Hausnummer
Postleitzahl und Ort
Land (falls international relevant)
Gründe für die Pflicht einer ladungsfähigen Adresse
Rechtliche Anforderungen
In vielen Ländern (z. B. Deutschland gemäß § 5 TMG und § 55 RStV) besteht eine Impressumspflicht für Veröffentlichungen, um den Verantwortlichen identifizierbar und erreichbar zu machen. Ein Buch gilt als Medium der öffentlichen Kommunikation, weshalb ein Impressum mit einer zustellfähigen Adresse erforderlich ist.
Rechtssicherheit und Haftung
Falls ein Buch gegen geltendes Recht* verstößt muss der Verantwortliche rechtlich belangt werden können. Die ladungsfähige Adresse ermöglicht es, Abmahnungen oder Klagen korrekt zuzustellen.
*Ein rechtlicher Verstoß bei einem Buchinhalt liegt vor, wenn der Inhalt gegen geltende Gesetze verstößt. Hier einige häufige rechtliche Probleme, die auftreten können:
Verstöße gegen Datenschutzgesetze – Wenn personenbezogene Daten ohne Einwilligung veröffentlicht werden.
Urheberrechtsverletzung – Wenn das Buch Texte, Bilder oder andere Werke ohne Erlaubnis des Urhebers verwendet.
Verleumdung und üble Nachrede – Wenn falsche, rufschädigende Behauptungen über Personen oder Unternehmen gemacht werden.
Volksverhetzung (§ 130 StGB, Deutschland) – Wenn das Buch zu Hass oder Gewalt gegen bestimmte Gruppen aufruft oder NS-Symbole verherrlicht.
Jugendschutzverstöße – Wenn das Buch Inhalte enthält, die gegen den Jugendschutz verstoßen, z. B. extreme Gewalt oder Pornografie.
Geheimnisverrat – Wenn es vertrauliche oder geschützte Informationen (z. B. Betriebsgeheimnisse oder Verschlusssachen) veröffentlicht.
Plagiat – Wenn Inhalte aus anderen Werken ohne ausreichende Eigenleistung übernommen werden.
Aufruf zu Straftaten – Wenn das Buch Leser dazu ermutigt, Straftaten zu begehen.
Schutz der Verbraucher und Leser
Leser oder Geschäftspartner (z. B. Buchhändler) müssen wissen, an wen sie sich bei Beschwerden, Rückfragen oder juristischen Anliegen wenden können.
Vermeidung von Missbrauch
Eine fehlende oder falsche Adresse kann dazu genutzt werden, sich der Verantwortung zu entziehen, insbesondere bei rechtswidrigen oder problematischen Inhalten. Eine ladungsfähige Adresse stellt sicher, dass der Herausgeber oder Autor nicht anonym agiert.
Hinweis für Self-Publisher
Auch Autoren, die Bücher in Eigenregie veröffentlichen, müssen eine ladungsfähige Adresse im Impressum angeben. Falls sie ihre private Anschrift nicht veröffentlichen möchten, können sie einen Impressumsservice nutzen. Ein Postfach reicht nicht aus, da dort keine rechtlichen Dokumente zugestellt werden können.
Das ist also die Sachlage, und hier ist meine Meinung dazu:
Die Autorin hat ihre Anschrift im Impressum vergessen. Wenn sie die nun auf einen Aufkleber druckt und nachträglich ins Buch hineinklebt, ist eine ladungsfähige Adresse vorhanden. Der Aufkleber sollte aber gut kleben und nicht einfach abgelöst werden können!
Meiner Meinung nach wäre ein Stempel sogar besser, denn den kann man nicht ablösen. Sie stempelt also ihre Anschrift einfach über das Impressum – und die Angelegenheit ist erledigt.
Da es sich bei dem Buch aber um ein kleines Kunstwerk handelt (die Autorin ist eine hochbegabte Illustratorin und in dem Buch sind viele kleine Kunstwerke abgebildet), kam mir eben noch eine Idee:
Ich empfehle, die vergessene Adresse mit einem Fineliner von Hand ins Buch zu schreiben. Außerdem empfehle ich, noch eine Kleinigkeit hinzuzufügen – ein Blümchen oder irgendetwas in der Art. Irgendein kleines Element, das zum Buchinhalt passt. Auf diese Weise wird aus der Not eine Tugend gemacht, und jedes Buch hat eine einzigartige und sehr persönliche Note.
So zumindest würde ich es an ihrer Stelle machen – auch wenn ich keine besonders schöne Handschrift habe und auch nicht illustrieren kann. Aber ein Blümchen krieg ich gerade noch hin.
Auf diese Weise ist – meiner Meinung nach – der Impressumgspflicht bezüglich ladungsfähiger Anschrift Genüge getan. Sie ist zwar nicht gedruckt, sondern handschriftlich eingefügt, aber ich meine, das spielt keine Rolle. Hauptsache ist die Adresse, gut leserlich – und ladungsfähig. So, dass amtliche Dokumente zugestellt werden können.

Was in einem Buchimpressum noch drinstehen muss, ist in diesem Artikel beschrieben.
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